Wie vorinstanzlich unbestritten ausgeführt worden sei, habe die Klägerin bereits 1999 als [...] bei der I. gearbeitet, welche Handlungsbevollmächtigten – der Beklagte habe in seinem Team selber zwei solche – im Vollzeitpensum ein Einkommen von Fr. 100'000.00 bis Fr. 110'000.00 zahle. Werde berücksichtigt, dass die Klägerin zwischenzeitlich eine höhere Ausbildung zur Fachfrau im Fi- nanz- und Rechnungswesen abgeschlossen habe und für sie daher auch eine Stelle ([...] mit einem Salär von mindestens Fr. 130'000.00 in Frage komme, müsse sich die Klägerin den Vorwurf gefallen lassen, ihrer Eigenversorgungspflicht nicht genügend nachzukommen.