Das Einkommen der Klägerin setze sich in der ersten Phase somit aus dem Einkommen bei der F. AG für das 55 %-Arbeitspensum von monatlich netto rund Fr. 3'375.00 (inkl. 13. Monatslohn [Fr. 3'116.05 x 13 /12], exkl. anteilsmässig bezogener Kinder- und Ausbildungszulagen von total Fr. 650.00) sowie jenem bei der G. AG für das 10 %-Arbeitspensum von monatlich netto rund Fr. 709.00 (inkl. 13. Monatslohn [Fr. 1'305.20 – Fr. 650.00 x 13 / 12], exkl. Kinder- und Ausbildungszulagen) zusammen und betrage damit gesamthaft Fr. 4'085.00 netto pro Monat.