3.5. Weiter bezifferte die Vorinstanz mit Hinweis auf eine Referenzperiode 2019 – 2021 eine Sparquote von monatlich Fr. 6'407.00 (bestehend aus Zahlungen in die zweite und dritte Säule und Wertschriftenkäufen). Nach Abzug dieser Sparquote vom während des Zusammenlebens verbleibenden Überschuss von Fr. 14'054.00 (Fr. 25'793.00 [Nettoeinkommen] – - 18 -