schluss bis Schulanfang; - die Übergabe der gemeinsamen Kinder findet am Freitagnachmittag/-abend statt, wobei die Kinder ihren Aufenthaltsort nach Schulschluss selbständig von der einen zur anderen Partei wechseln; - sofern die gemeinsamen Kinder den Aufenthaltsort nicht selbständig wechseln können, werden sie von der bis zur Übergabe betreuenden Partei der anderen Partei gebracht; - die Parteien betreuen die Kinder während der Feiertage und Schulferien nach gegenseitiger Ansprache mindestens drei Monate im Voraus je hälftig, wobei im Falle einer Nichteinigung in