Einkommen Gesuchsgegner (monatlich netto, inkl. 13. ML, Vermögensertrag und Spesenanteil, exkl. KiZu und Gratifikation/Bonus) ab 1. Januar 2022 CHF 16'224.00 (100 %). Einkommen Kinder je CHF 250.00/Monat an Kinder- /Ausbildungszulagen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. 7.7 % MwSt) im Berufungsverfahren zu Lasten der Gesuchstellerin." 3.3. Am 16. Januar 2023 reichte der Beklagte eine Berufungsantwort ein und stellte folgende Anträge: " 1. Die Anträge der Berufung der Gesuchstellerin vom 30. Dezember 2022 seien vollumfänglich abzuweisen.