2.1. a) Der Gesuchgegner wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den Unterhalt der gemeinsamen minderjährigen Kinder D., geb. tt.mm. 2007, und E., geb. tt.mm. 2009, rückwirkend monatlich vorschüssig folgende Unterhaltsbeiträge, zuzüglich allfälliger von ihm bezogener Kinderzulagen, zu bezahlen: Für D.: CHF 776.00 Für E.: CHF 776.00 b) Bezüglich der seit tt.mm. 2022 volljährigen Tochter C. wird auf das Eheschutzgesuch nicht eingetreten.