- Einkommen Gesuchsgegner ab 01.01.2022 (100 % Pensum, netto, inkl. Vermögensertrag und Spesenanteil, exkl. Bonus und KZ): Fr. 16'224.00 5. Im Übrigen werden die Begehren abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 6. Die Entscheidgebühr von Fr. 3'200.00 wird den Parteien je zur Hälfte mit Fr. 1'600.00 auferlegt. Sie wird mit dem Vorschuss der Gesuchstellerin von Fr. 2'400.00 verrechnet, so dass der Gesuchsgegner der Gesuchstellerin Fr. 800.00 direkt zu ersetzen hat. Der Gesuchsgegner hat dem Gericht Fr. 800.00 nachzuzahlen.