Weiter wurden die Parteien befragt und Vergleichsgespräche geführt. Auf Vorlage eines gerichtlichen Vergleichsvorschlags konnten sich die Parteien teilweise gütlich einigen, sodass ein Teilvergleich abgeschlossen werden konnte. 2.6. Mit (berichtigtem) Entscheid vom 25. Oktober 2022 erkannte das Gerichtspräsidium Bremgarten: " 1. 1.1. Der beigeheftete und vom Gerichtspräsidium Bremgarten abgestempelte Teilvergleich vom 09.08.2022 wird in den Ziffern 4 und 5 zum Entscheid erhoben und damit Bestandteil des Entscheiddispositivs. 1.2. Im Übrigen wird der obgenannte Teilvergleich zum Bestandteil dieses Entscheides erklärt.