- die Kinder haben ihren offiziellen Wohnsitz bei der Gesuchstellerin; - die Parteien betreuen die Kinder abwechslungsweise je eine Woche; - die Übergabe der Kinder findet am Freitagnachmittag/-abend statt, wobei die Kinder ihren Aufenthaltsort nach Schulschluss selbständig von der einen zur anderen Partei wechseln; - sofern die Kinder den Aufenthaltsort nicht selbständig wechseln können, werden die Kinder von der bis zur Übergabe betreuenden Partei der anderen Partei gebracht;