9. Der Gesuchstellerin sei Gelegenheit zu geben, ihre Anträge nach Durchführung des Beweisverfahrens anzupassen, zu ergänzen und/oder neu zu beziffern. 10. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Gesuchsgegners. " 2.2. Mit Stellungnahme vom 12. April 2022 stellte der Beklagte u.a. folgende Anträge: " 1. Es sei den Parteien das Getrenntleben zu bewilligen und festzustellen, dass sie seit 1. August 2021 getrennt leben. […]