- Kinderunterhalt E.: CHF 2'784 zzgl. allfällige Familienzulagen (Barunterhalt CHF 2'241, Betreuungsunterhalt CHF 602); - Ehegattenunterhalt Gesuchstellerin: CHF 3'601 (Verbrauchsunterhalt). Sollten die Kinderunterhaltsbeiträge für C., D. und E. tiefer als beantragt festgelegt werden, entspricht der von der Gesuchstellerin beantragte Ehegattenunterhalt der Differenz der gerichtlich festgelegten Kinderunterhaltsbeiträge bis zum Betrag von CHF 11'373.