3.3.2. Weiter sei die dem Beklagten vorliegende Rechnung des Obergerichts des Kantons A. zum Verfahren OG ccc in Höhe von Fr. 615.00 auf den 8. April 2022 datiert. Er habe dann ein am 20. April 2021 [recte: 2022] versandtes Schreiben über eine Rechnung desselben Verfahrens erhalten. Das Schreiben sei jedoch auf den 21. April 2021 [recte: 2022] datiert. Die Forderung sei so verdoppelt worden. Auch dieser Einwand ist grundsätzlich neu.