2.3. 2.3.1. Der Beklagte hat mit Eingabe vom 13. Februar 2023 Beschwerde gegen einen Entscheid des Präsidiums des Zivilgerichts Aarau vom 7. Dezember 2022 eingereicht, mit dem gestützt auf verschiedene Verfügungen des Obergerichts des Kantons A. für Fr. 2'124.00 nebst Zins zu 4 % seit 22. Mai 2022 definitive Rechtsöffnung erteilt wurde. Der angefochtene Entscheid umfasst sieben Seiten, davon gut drei Seiten materielle Erwägungen. Die Beschwerde umfasst demgegenüber 52 Seiten in kleingedruckter Schrift. Der Beschwerde wurden zudem 13 grösstenteils mehrseitige Beilagen beigelegt.