" 1. Der Rechtsvorschlag mangels neuen Vermögens in der Betreibung Nr. xxx des Betreibungsamtes Q. (Zahlungsbefehl vom 12. Oktober 2022) wird im Umfang von Fr. 23'029.85 bewilligt. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 400.00 wird dem Gesuchsteller mit Fr. 100.00 und der Gesuchsgegnerin mit Fr. 300.00 auferlegt und mit dem Kostenvorschuss des Gesuchstellers in der Höhe von Fr. 400.00 verrechnet, sodass die Gesuchsgegnerin dem Gesuchsteller den Betrag von Fr. 300.00 direkt zu ersetzen hat. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen."