2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Eingabe vom 28. September 2023 das Konkursbegehren, nachdem die Konkursandrohung der Beklagten am 7. August 2023 zugestellt worden war und diese die in Betreibung gesetzte Forderung nicht bezahlt hatte. 2.2. Der Präsident des Bezirksgerichts Zofingen erkannte am 12. Dezember 2023: " 1. Über B._____, ehemals Inhaberin EF B._____, [Adresse], wird mit Wirkung ab [Datum/Zeit], der Konkurs eröffnet.