2. Am 28. November 2023 erging folgender Entscheid des Gerichtspräsidiums Bremgarten: " 1. Auf das Gesuch wird nicht eingetreten. 2. Das Grundbuchamt des Bezirks Bremgarten wird angewiesen, das zu Gunsten des Gesuchstellers auf dem Grundstück der Gesuchsgegnerin, Liegenschaft […], gemäss Art. 961 ZGB mit Verfügung vom 14.03.2023 vorläufig eingetragene Pfandrecht i.S.v. Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB für Fr. 2'709.20 nebst 5% Zins seit 14.02.2023 zu löschen. 3. Die Entscheidgebühr von Fr. 300.00 wird dem Gesuchsteller auferlegt und ist an die Gerichtskasse Bremgarten zu bezahlen.