1. Mit Eingabe vom 13. März 2023 ersuchte der Kläger beim Bezirksgericht Bremgarten um vorläufige Eintragung eines Pfandrechts für einen Betrag von Fr. 2'709.20 nebst 5% Zins seit 14. Februar 2023 zulasten des Grundstücks der Beklagten, Liegenschaft […]. Mit Verfügungen vom 14. März 2023 ordnete der Gerichtspräsident des Bezirksgerichts Bremgarten superprovisorisch die vorläufige Eintragung des Pfandrechts an und setzte dem Kläger eine Frist zur Verbesserung seines Gesuches. Mit Verfügung vom 3. April 2023 sistierte er das Verfahren, bis rechtskräftig über den vom Bezirksgericht Q._____ mit Wirkung ab […], über den Kläger eröffneten Konkurs entschieden ist.