4.2.2. Der Kläger machte vor Vorinstanz unter Hinweis auf die "Steuererklärung 2021" geltend, der Beklagten fielen "effektiv" nur Nebenkosten von Fr. 250.00 anstatt Fr. 500.00 an (act. 7 f.), welche dem Vergleich vom 29. März 2022 zugrunde gelegt wurden. Die Wohnkosten bei Wohneigentum umfassen insb. Hypothekarzinsen, öffentlich-rechtliche Steuern und (durchschnittliche) Unterhaltskosten (vgl. Urteil des Bundesgerichts 5A_440/2020 vom 5. November 2020 E. 4.1).