2. Mit Eingabe vom 3. August 2021 machte der Kläger beim Bezirksgericht Q._____ das Ehescheidungsverfahren anhängig (OF.2021.124). 3. Am 5. August 2021 reichte der Kläger beim Bezirksgericht Q._____, Präsidium des Familiengerichts, ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen / Abänderung Eheschutzurteil (SF.2021.48) ein. Die Parteien schlossen eine Vereinbarung. Mit Entscheid vom 29. März 2022 erhob das Gericht Ziff. 1.1 der Vereinbarung zum Entscheid und erklärte diese im Übrigen zum Bestandteil des Entscheids und das Verfahren als durch Vergleich erledigt abgeschrieben. Die Vereinbarung lautete (u.a.) wie folgt: