Die (verspätete) Stellungnahme vom 10. Januar 2023 ging am 11. Januar 2023 beim Bezirksgericht Brugg ein. Weder aus dem angefochtenen Entscheid, der vom 25. Januar 2023 datiert, noch aus den Akten geht hervor, dass die Urteilsberatung am 11. Januar 2023 bereits begonnen hatte. Davon ist auch nicht auszugehen, weil sich die Präsidentin des Bezirksgerichts Brugg im angefochtenen Entscheid auf die Eingabe vom 10. Januar 2023 bezieht und dazu erwägt, dass diese verspätet erfolgt und damit unbeachtlich sei (vgl. Erw. 2.5. des angefochtenen Entscheids).