3.4.7. Nachforderung Nr. 651: Hinterfüllung Kies 38 m3 3.4.7.1. Mit Berufung bringen die Beklagten vor, diese Arbeiten seien Gegenstand des Werkvertrags. Die Klägerin habe nie kommuniziert, dass diese Leistungen nicht Gegenstand des Werkvertrags seien oder dass eine Mehrvergütung geschuldet sei (Berufung S. 19).