3.4.6.2. Bereits im vorinstanzlichen Verfahren haben die Beklagten die entsprechenden Behauptungen vorgebracht (act. 97 ff.). Die Klägerin hat demgegenüber behauptet, sie sei im Zuge der Erbringung der Bauarbeiten aus dem Hauptvertrag zusätzlich damit beauftragt worden, nachträglich den kompletten Unterlagsboden im Erdgeschoss des bestehenden Gebäudes abzuspitzen und die Isolation der Decke zu entfernen (act. 32).