In Bezug auf die Rechnung der I._____ GmbH (Beilage 12 zur Stellungnahme) ist in der Tat unstimmig, dass diese vom 10. Mai 2023 datiert, obwohl die Aushubarbeiten gemäss Regierapporte (Gesuchsbeilage 37) bis am 15. Mai 2023 stattgefunden haben sollen. Es erscheint jedoch nicht ausgeschlossen, dass die Rechnung am 10. Mai 2023 zwar erfasst, aber erst später abgeschlossen wurde, sodass dieser Umstand weder ausschliesst noch höchst unwahrscheinlich erscheinen lässt, dass der Aushub erbracht worden ist. Die Rechnung belegt vielmehr, dass es tatsächlich einen nachträglichen Aushub von 428 m3 gegeben hat.