Dass am 6. Juni 2023 die Rohbauarbeiten abgeschlossen wurden, schliesst nicht aus bzw. lässt für sich allein nicht als höchst unwahrscheinlich erscheinen, dass bis zum 15. Mai 2023 ein weiterer Aushub in der behaupteten Grössenordnung stattfand. Es trifft zu, dass Position 2 des Werkvertrags nicht einen Preis von Fr. 162.00 / m3 nennt und darüber hinaus auch noch die Erstellung der "Rollwand" beinhaltet, wofür ein m3- Preis von Fr. 171.00 vereinbart wurde. Weshalb der verlangte Preis von Fr. 162.00/m3 für den weiteren Aushub von 428 m3 "fern jeglicher Realität sein soll" (act. 95) begründen die Beklagten aber mit keinem Wort.