In Absprache mit der Bauleitung habe sie diesen Zuschlag den Beklagten ebenfalls in Rechnung gestellt. Die Beklagten hätten um diese mehrvergütungspflichtigen Zusatzarbeiten gewusst und diese auch gewollt (act. 31). Die Beklagten schuldeten ihr für diese Aushubarbeiten - 13 - Fr. 76'936.60 (428 m3 Bodenmaterial à Fr. 162.00 pro m3, Nasszuschlag von Fr. 2'100.00, MwSt. von 7.7 %; act. 31 f.).