3.4.5.2. Bereits im vorinstanzlichen Verfahren haben die Beklagten die entsprechenden Behauptungen vorgebracht (act. 93 ff.). Die Klägerin hat demgegenüber behauptet, im Mai 2023 habe sich herausgestellt, dass sie 428 m3 zusätzliches Bodenmaterial auszuheben gehabt habe. Diese Aushubarbeiten habe sie zwischen dem 5. Mai 2023 und dem 15. Mai 2023 erbracht. Es sei ein Preis von Fr. 162.00/m3 vereinbart worden zzgl. der Entsorgungskosten (act. 30). Da der Aushub infolge des Regens nass gewesen sei, habe sie bei der Deponie einen höheren Preis bezahlen müssen. In Absprache mit der Bauleitung habe sie diesen Zuschlag den Beklagten ebenfalls in Rechnung gestellt.