Ferner sei nicht nachvollziehbar, weshalb es für einen Aushub vier Personen auf der Baustelle gebraucht hätte, die einen Aufwand von rund Fr. 50'000.00 produziert hätten (Berufung S. 17). Schliesslich sei weder ein Nasszuschlag vereinbart worden, noch sei ein solcher glaubhaft gemacht worden (Berufung S. 17). Es seien keine mehrvergütungspflichtigen Zusatzarbeiten vereinbart worden (Berufung S. 18).