3.4.4. Nachforderung Nr. 644: Bodenplatte UG betonieren 3.4.4.1. Mit Berufung bringen die Beklagten vor, der Beklagte 1 hätte die Klägerin vor Erstellung der Fundamentplatte darauf hingewiesen, dass diese zu tief sei. Dieser Hinweis habe die Klägerin ignoriert. Für nicht befolgte Weisungen könnten keine Mehrkosten geltend gemacht werden (Berufung S. 13). Für diese Arbeiten sei keine zusätzliche Vergütung vereinbart worden, eine solche sei auch nicht glaubhaft gemacht (Berufung S. 14).