In Bezug auf das Volumen der Betonreste bzw. der Grösse der Mulden ist zwar den Beklagten beizupflichten, dass es auf den ersten Blick seltsam anmutet, dass für ein Volumen von 8.14 m3 Material zwei Mulden à je 20m3 benötigt wurden. Allerdings ist zu beachten, dass – wie auch die - 11 -