Abtransport der Betonfundamente in Rechnung gestellt, obwohl dies durch die Beklagten erfolgt sei, was sich der Beilage 11 zur Stellungnahme entnehmen lasse (Berufung S. 10). Der Regierapport enthalte zudem Leistungen datiert mit 26. und 29. Oktober 2023, was nicht nachvollziehbar sei. Auch der angegebene Stundenumfang von 58 h für zwei einfache Streifenfundamente auf einem Parkplatz sei nicht nachvollziehbar. Es scheine, als ob die Klägerin den Regierapport nachträglich angefertigt habe und beliebige Angaben und Stundenzahlen eingesetzt habe (Berufung S. 11).