Bis zum Erhalt der Rechnung am 6. Juni 2023 seien weder die Beklagten noch F._____ über Mehrkosten, die Durchführung von Regiearbeiten etc. informiert worden. Die Leistungen gemäss Regierapport seien in der angegebenen Zahl nicht erbracht worden. Der Rapport sei eine reine Parteibehauptung ohne Beweiswert. Zudem werde das Demontieren und der -8-