Hinzu kämen die nicht bezahlten Mehrkosten für die nachträglichen Arbeiten im Umfang von Fr. 148'966.40. Folglich ergebe sich gemäss der Klägerin eine offene Forderung von Fr. 173'966.40. Die Beklagten brächten vor, dass Fr. 355'000.00 bezahlt worden seien und nichts mehr geschuldet sei.