3.4. Nachdem die Klägerin auf die Verfügung vom 1. März 2024 nicht reagiert hat und gemäss dem elektronischen Auszug des Handelsregisteramts des Kantons Thurgau mit Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich vom 6. März 2024 der Konkurs über die Klägerin aufgehoben wurde und "die Rechtseinheit entsprechend den bisherigen Eintragungen" weiterbesteht, verfügte die obergerichtliche Instruktionsrichterin mit Verfügung vom 9. April 2024, es werde davon Kenntnis genommen, dass der vom Bezirksgericht Dietikon mit Entscheid vom 18. Januar 2024 über die Klägerin eröffnete Konkurs mit Entscheid des Obergerichts des Kantons Zü-