3.3. Nachdem gestützt auf den Eintrag im Handelsregister des Kantons Thurgau über die Klägerin am 18. Januar 2024 der Konkurs eröffnet und gemäss telefonischer Auskunft des Bezirksgerichts Dietikon vom 12. Februar 2024 gegen den Konkurs Beschwerde beim Obergericht des Kantons Zürich erhoben wurde, hat die obergerichtliche Instruktionsrichterin mit Verfügung vom 1. März 2024 die Klägerin aufgefordert, dem Obergericht des Kantons Aargau den Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich über die Beschwerde gegen die Konkurseröffnung umgehend nach Erhalt einzureichen.