2. Das Grundbuchamt sei anzuweisen, das mit Verfügung des Präsidiums des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Muri vom 27. November 2023 vorgemerkte Bauhandwerkerpfandrecht auf […] für die Pfandsumme von CHF 173'966.40 nebst Zins zu 5% seit 12. Juni 2023 zu löschen. Eventualiter sei das Grundbuchamt anzuweisen, die Pfandsumme auf CHF 83'699.40 zu reduzieren. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich MwSt.) zu Lasten der Berufungsbeklagten." Die Klägerin reichte keine Berufungsantwort ein. -4-