3. Die Entscheidgebühr wird auf Fr. 850.00 festgesetzt. Über die Tragung der Entscheidgebühr und über die Verlegung der Parteikosten wird im Prozess betreffend definitive Eintragung des Pfandrechts oder in einem separaten Kostenentscheid befunden." 3. Gegen diesen ihnen am 29. November 2023 zugestellten Entscheid erhoben die Beklagten am 11. Dezember 2023 fristgerecht Berufung beim Obergericht des Kantons Aargau mit folgenden Anträgen: