2. Mit Entscheid vom 27. November 2023 erkannte der Präsident des Bezirksgerichts Muri: " 1. Das Grundbuchamt Q._____ wird angewiesen, auf dem Grundstück der Gesuchsgegner an der […], zu Gunsten der Gesuchstellerin ein Bauhandwerkerpfandrecht für die Pfandsumme von Fr. 173'966.40 nebst Zins zu 5 % seit 12. Juni 2023 im Grundbuch vorläufig einzutragen.