" 1. Das Gesuch um vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts auf […] für die Pfandsumme von CHF 173'966.40 nebst Zins zu 5% seit 12. Juni 2023 sei abzuweisen. 2. Das Grundbuchamt sei anzuweisen, das mit Verfügung des Präsidiums des Zivilgerichts des Bezirksgerichts Muri vom 28. August 2023 vorgemerkte Bauhandwerkerpfandrecht auf […] für die Pfandsumme von CHF 173'966.40 nebst Zins zu 5% seit 12. Juni 2023 zu löschen. -3- 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Gesuchstellerin."