4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. 7,7 % MwSt.) zu Lasten der Gesuchsgegner 1-3 (unter solidarischer Haftbarkeit)." Mit Verfügung vom 28. August 2023 des Präsidenten des Bezirksgerichts Muri wurde das Grundbuchamt Q._____ superprovisorisch angewiesen, auf dem Grundstück der Beklagten an der […], zu Gunsten der Klägerin ein Bauhandwerkerpfandrecht für die Pfandsumme von Fr. 173'966.40 nebst Zins zu 5 % seit 12. Juni 2023 im Grundbuch vorzumerken. 1.3. Mit Stellungnahme vom 4. Oktober 2023 beantragten die Beklagten: