Gegenstand Vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Mit Gesuch vom 25. August 2023 beantragte die Klägerin beim Gerichtspräsidium Muri: " 1. Das Grundbuchamt Q._____ sei anzuweisen, zulasten des Grundstücks […]) zugunsten der Gesuchstellerin ein Bauhandwerkerpfandrecht für die Pfandsumme von CHF 173'966.40 nebst Zins zu 5 % seit 12. Juni 2023 vorläufig einzutragen.