" 1. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. aaa des Regionalen Betreibungsamtes Q._____ (Zahlungsbefehl vom 22. Mai 2023; Rechtshängigkeit des Rechtsöffnungsbegehrens am 16. Juli 2023) für den Betrag von Fr. 14'000.00 nebst Zins zu 5 % auf Fr. 6'000.00 seit 2. April 2022 provisorische Rechtsöffnung erteilt. 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 400.00 wird dem Gesuchsgegner auferlegt. Sie wird mit dem Vorschuss der Gesuchstellerin in gleicher Höhe verrechnet, so dass der Gesuchsgegner der Gesuchstellerin Fr. 400.00 direkt zu ersetzen hat.