(Fr. 4'575.00 + Fr. 1'100.00) zustünden (E. 3.3). Damit resultiere ein monatlicher Überschuss von Fr. 1'502.18 (Fr. 5'675.00 - Fr. 4'172.82). Dieser reiche aus, um die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten dieses Scheidungsverfahrens in Höhe von Fr. 8'100.00 innerhalb von ca. 18 Monaten zu tilgen. Deshalb sei die Bedürftigkeit der Gesuchstellerin zu verneinen (E. 3.4). Im Übrigen würde selbst dann noch ein genügend hoher Überschuss resultieren, wenn der Unterhaltsanspruch nicht berücksichtigt würde (E. 3.3). Ferner habe die anwaltlich vertretene Gesuchstellerin in Bezug auf die Eigentumswohnung in Q.__