1. A._____ (nachfolgend: Gesuchstellerin) beantragte mit Eingabe vom 3. August 2023 beim Präsidenten des Bezirksgerichts Bremgarten im Rahmen des von ihr gegen B._____ (nachfolgend: Beklagter) angehobenen Verfahrens betreffend Ehescheidung (OF.2023.110) die Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege. 2. Der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten wies das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege vom 3. August 2023 mit Verfügung vom 17. November 2023 ab. 3. Gegen diese ihr am 22. November 2023 zugestellte Verfügung erhob die Gesuchstellerin mit Eingabe vom 4. Dezember 2023 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau und stellte folgende Rechtsbegehren: