Mit Verfügung vom 13. November 2023 verfügte die Vorinstanz die Edition diverser Urkunden durch A._____. Dies, nachdem der Kläger mit Eingabe vom 26. Juni 2023 im Wesentlichen geltend machte, er könne die entsprechenden Urkunden (betreffend eine Liegenschaft in Q._____ sowie die F._____ GmbH, und die Steuererklärungen von A._____) nicht herausgeben, da er darüber nicht verfügen könne. Es fragt sich, wie die Verfügung vom 13. November 2023 zu qualifizieren ist.