2. 2.1. Mit Eingabe vom 26. Juni 2023 reichte der Kläger diverse mit Teilentscheid vom 25. April 2023 angeforderte Unterlagen ein. Im Übrigen teilte er mit, dass A._____ Alleineigentümerin der Liegenschaft […] in Q._____ sowie Geschäftsführerin und einzige Gesellschafterin der F._____ GmbH sei. Er könne über die diese betreffenden Urkunden wie auch die Steuererklärungen von A._____ nicht verfügen. Die Präsidentin des Familiengerichts Lenzburg eröffnete in der Folge das Verfahren SF. 2023.79 (Vollstreckung des Teilentscheids vom 25. April 2023 im Verfahren OF.2021.108). 2.2. Mit Eingabe vom 25. August 2023 beantragte die Beklagte: