inkl. Wertschriften-/Guthabenverzeichnis; - Zahlungsnachweise betreffend Zahlung des Kaufpreises der Liegenschaft […], Q._____ (Bankauszüge worauf ersichtlich ist, von welchem Konto die Beträge geleistet wurden); - Zahlungsnachweise betreffend Zahlung sämtlicher seit dem Kauf der Liegenschaft […], Q._____ geleisteten Amortisationen (Bankauszüge, worauf ersichtlich ist, von welchem Konto die Beträge geleistet wurden). 2. Ist der Kläger nicht im Besitz einer dieser Unterlagen, so hat er dem Gericht innert gleicher Frist schriftlich über deren Verbleib zu geben."