- Zahlungsnachweise betreffend Zahlung sämtlicher seit dem Kauf der Liegenschaft […], Q._____ geleisteten Amortisationen (Bankauszüge, worauf ersichtlich ist, von welchem Konto die Amortisationen geleistet wurden). 2. Im Säumnisfall seien die Auskünfte und Unterlagen gemäss den Anträge Ziff. 1 gestützt auf Art. 170 Abs. 2 ZGB direkt durch das Gericht bei den vorstehend genannten natürlichen und/oder juristischen Personen und Anstalten einzuverlangen."