Hingegen handelt es sich beim auf die am 7. Juni 2022 getätigte Teilzahlung von Fr. 26'865.00 entfallenen Verzugszins von 5 % für den Zeitraum vom 15. Juli 2019 bis zum 7. Juni 2022 um eine eigenständige Forderung, welche zum Streitwert hinzuzurechnen ist. Der Verzugszins von 5 % auf Fr. 26'865.00 vom 15. Juli 2019 bis 7. Juni 2022 beträgt Fr. 3'893.60 (vgl. dazu den "Zinsrechner der Gerichte des Kantons Zürich, abrufbar unter https://www.gerichte-zh.ch/themen/ zinsrechner.html"). Der Streitwert des vorinstanzlichen Verfahrens beläuft sich somit auf Fr. 8'143.35 (Fr. 3'135.00 [offene Forderung; vgl. E. 3.2.2 hiervor] + Fr. 203.30 [Forderung unbekannter Herkunft;