3.3. Die Klägerin verlangt weiter Rechtsöffnung für aufgelaufenen Verzugszins von 5 % auf Fr. 30'000.00 für die Zeit vom 15. Juli 2019 bis 7. Juni 2022 und von 5 % auf Fr. 3'135.00 für die Zeit vom 7. Juni 2022 bis 14. April 2023 (act. 3). Dieser aufgelaufene Verzugszins beziffert die Klägerin mit Verweis auf ein Zinsberechnungsblatt mit Fr. 4'481.55 (act. 3; Gesuchsbeilage 5). Darüber hinaus verlangt die Klägerin Rechtsöffnung für den laufenden Zins von 5 % seit 14. April 2023 auf den in Betreibung gesetzten Gesamtbetrag von Fr. 7'819.85.