des Gerichtspräsidiums Bremgarten vom 17. Mai 2022 (SR.2022.87), womit der Klägerin in der Betreibung Nr. bbb für die Rückzahlung der Darlehensschuld aus dem Kaufvertrag vom 14. Juli 2016 für den Betrag von Fr. 30'000.00 provisorische Rechtsöffnung erteilt wurde. Vor dem Hintergrund dieses zeitlichen Ablaufs erscheint das klägerische Vorbringen als nachvollziehbar, wonach es sich bei der Referenz "Gf ccc" der vom Betreibungsamt am 7. Juni 2022 veranlassten Buchung, mit welcher -9-